Innenminister Horst Seehofer hat für die Bundespolizei eine neue Gebührenverordnung erlassen –> LINK
Diese neue Verordnung ist bereits im Oktober 2019 in Kraft getreten. Wer schonmal willkürliche Polizeigewalt erlebt hat, dem gefriert angesichts der nun verhängbaren Geldstrafen das Blut in den Adern, z.B. kostet ein Tag Haft ca. 570 Euro pro Person. Desweiteren: “Eine erstmalige Platzverweisung kostet 88,85 Euro, eine Identitätsfeststellung 53,75 Euro, Anordnung des Gewahrsams 74,15 €, Erkennungsdienstliche Behandlung: 59,50 Euro, Vollzug des Gewahrsams pro angefangener Viertelstunde 6,51 Euro.”.
Seriously? Von der Bundespolizei belangt zu werden, kostet jetzt pauschal Geld? Was ist mit der Unschuldsvermutung? Sollen die Bürger*innen dann ihre eigene Rechtsunsicherheit in Verfahren auch noch materiell abfedern, indem sie erstmal die Kosten der Bundespolizei vorstrecken?
Viel wichtiger ist aber, dass eine solche Regelung eine direkte Form der Klassenjustiz darstellt. Denn wenn das Handeln der Polizei, z.B. auf Demonstrationen, bei Fussballspielen oder einfach der Anwesenheit im öffentlichen Raum nur noch jenen möglich ist, die es sich materiell leisten können, von der Bundespolizei willkürlich oder begründet belangt zu werden, dann entsteht eine starke Tendenz der Einschüchterung bei jenen, die sich eine materielle Strafe nicht leisten können oder diese verhindern wollen.