Hier eine kurze Auswahl unterschiedlicher Positionen in chronologischer Form:
11. März 2020: Ernstnehmen der Pandemie
Jens Berger schrieb noch vor ca. 3 Wochen über die Ausgrenzung jener Positionen, die die Covid-19 ernst nehmen: “Wer über das Coronavirus schreibt, läuft schnell Gefahr, von einigen Zeitgenossen als „Panikmacher“ abserviert zu werden. Unter Verweis auf den meist mild oder gar symptomfreien Krankheitsverlauf wirken Forderungen nach konsequenten Eindämmungsmaßnahmen in der Tat schnell überzogen. Doch hier wäre mehr Differenzierung nötig. Denn Personen, die älter als 65 oder vorerkrankt sind, nutzen die „schnupfenähnlichen“ Symptome junger, fitter Erkrankter herzlich wenig. Hier geht es um kalte Wahrscheinlichkeiten und erst wer das verstanden hat, kann die Risiken richtig einordnen.” –> LINK
15. März 2020: Kontaktverbot und Grundrechtsschutz
Bereits am 15.3. schrieb Heribert Prantl einen lesenswerten Kommentar zum Verhältnis von C19-Eindämmung bzw. Prävention und Grundrechten, primär aus der Perspektive des Grundrechtsschutzes:
“Im Moment ist der demokratische Souverän, das Volk, mit allen Maßnahmen einverstanden. Es gibt fast schon Dankbarkeit, dass jetzt das Notwendige getan wird. Es gibt das große Wir-Gefühl: “Wir halten zu den Alten.”. Und wenn das Wir-Gefühl mit der Zeit zerbröselt? Muss dann mehr Kontrolle her? Mehr Überwachung? Mehr Polizei? Es wird, je länger die Krise währt, und wie lange sie währt weiß im Augenblick niemand, wachsame Demokraten genauso brauchen wie gute Virologen. Gesellschaft und Demokratie leben von dem und bestehen aus dem, was jetzt “Sozialkontakt” heißt, und was jetzt rigoros vermieden werden soll – aus Gründen der Solidarität mit den von Corona besonders gefährdeten Menschen. Die Experten versprechen, dass auf diese Weise viel ausgerichtet werden kann zur Vermeidung von Infektionen. Man muss aber auch fragen, was angerichtet wird, wenn Grundrechte und Grundfreiheiten stillgelegt und das gesellschaftliche Miteinander ausgesetzt werden. Wird die Corona-Krise zur Blaupause für das Handeln in echten oder vermeintlichen Extremsituationen?” –> LINK
26. März 2020: #CoronaPolizei
Die Durchsetzung der Kontaktsperre hat in vielen Bundesländern zu der Frage gehört, wie weit der Interpretationsspielraum der Polizei geht und ob die jeweiligen Verordnungen sinnvoll sind. Unter dem Hashtag #CoronaPolizei werden auf Twitter Erlebnisse geteilt und Fragen dazu formuliert. –> LINK
Gleichzeitig werden die Verordnungen an sich hinterfragt, hier für Berlin:
“Leben während der Corona-Pandemie ist in vielerlei Hinsicht gruselig. Nicht nur, dass die Todeszahlen in vielen Ländern steigen, auch werden in Berlin und anderen Städten und Ländern wissenschaftlich nicht-evaluiert massive Einschränkungen des Lebens durchgeführt. Deren soziale und wirtschaftliche Folgekosten sind ebenso unabsehbar wie die Wirksamkeit der Maßnahmen. Es ist ein Ritt auf der Rasierklinge.
Und natürlich bleiben die meisten Menschen, auch in Berlin, zuhause. Aber welchen Nutzen hat es, wenn man in einem Park nicht mal alleine auf einer Bank ein Buch lesen darf? Und wie hilft es, wenn die Polizei in einschüchternder Weise und mit breitbeinigem Auftreten unklare Regeln des Kontaktverbots durchsetzt.
Selbst, wenn man Polizist:innen keinen bösen Willen unterstellt, lassen die Regelungen einen gefährlichen Handlungsspielraum für die ausführende Exekutive. Denn die es als Gewaltmonopolist ohnehin gewohnt, Spielräume zu nutzen. Das ist gefährlicher, als es klingt.” –> KOMMENTAR